Iris

Iris 2021/05 vom 07.02.2021:

Beschwerde zu Geschlechterparität


Eine Gruppe von Frauen hatte gefordert, dass Wahllisten der Parteien zur Bundestagswahl abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun abgelehnt. Die Klägerinnen hätten nach Ansicht der Richter*innen nicht deutlich gemacht, warum in einer Demokratie eine solche gesetzliche Regelung notwendig sei. Auch sei nicht dargelegt worden, dass durch Paritätsvorschriften nicht die Grundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl und die Parteienfreiheit verletzt würden. Dass eine solche gesetzliche Regelung grundsätzlich nicht verfassungsgemäß ist, erklärten die Karlsruher Richter*innen aber nicht.

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