Iris

Iris 2020/29 vom 19.07.2020:

Paritätsgesetz gescheitert


Das Thüringer Landesverfassungsgericht hat das vor nicht allzu langer Zeit erst beschlossene Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Die Parteien in Thüringen sind also nicht verpflichtet, Männer und Frauen abwechselnd in den Listen für die Landtagswahlen aufzustellen. Trotzdem setzt sich die Frauenquote mehr und mehr in der Politik durch. Denn selbst die CDU könnte auf ihrem nächsten Parteitag final beschließen, ihre eigenen Listen und Parteiämter paritätisch zu besetzen.

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